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Donnerstag, 17. Mai 2012




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Im Keller schlummert die Vergangenheit

Eine alte TAH-Ausgabe

Für Historiker und Heimatforscher ist es eine wahre Fundgrube. Für die Mitarbeiter des TAH ein wichtiger Platz ihrer Arbeit: das Archiv des Täglichen Anzeigers.

 

 

Im Keller des Verlagsgebäudes in der Bülte, hinter einer schweren und ständig verschlossenen Tür, schlummert gut verpackt die Vergangenheit. Zwischen Leinendeckeln sind hier die früheren Ausgaben des TAH archiviert, die es noch gibt. Viele alte Exemplare, gerade aus den Gründerjahren des 18. und 19. Jahrhunderts, sind leider dem Zahn der Zeit zum Opfer gefallen.
Bei der Produktion der Jubiläumsausgabe zum 225. Geburtstag des TAH sind viele kleine „Schätzchen“ und Kuriositäten wieder zum Vorschein gekommen, die einen heute zum Lachen bringen. Denn Zeitungen in den vergangenen Jahrhunderten und auch der Tägliche Anzeiger der damaligen Zeit sind mit dem heutigen TAH nicht zu vergleichen. Jede Epoche hatte ihre eigene Sprache, ihre eigenen Bedürfnisse und ihren speziellen Zeitgeist. Der zeigt sich eben im geschriebenen Wort. Heutzutage braucht niemand mehr eine Ausgeherin oder einen Kalkknecht. Und auch eine Stellenanzeige für eine „einfache Jungfer“, die für eine „Vertrauensstellung“ benötigt wird, würde heute mehr als nur Erstaunen hervorrufen.
Ein Blick in die alten TAH-Ausgaben offenbart auch das Zeitgeschehen in Holzminden und dem Landkreis, wobei die Nachrichtenlage sich damals ganz anders darstellte, als in unserer heutigen Mediengesellschafft. Es gab keine Presseagenturen, keine Korrespondenten und erst recht keine Pressefreiheit. Von Anfang an hatten die staatlichen Behörden das gedruckte Wort besonders im Auge. So wurden schon im Jahr 1487 päpstliche Zensurvorschriften erlassen und 1530 das Impressum bei jedem Druckerzeugnis zur Pflicht gemacht. Neben den kirchlichen Zensoren hatten auch die Aufpasser der Landesherrn ein gewichtiges Wort mitzureden, ob etwas erscheinen darf oder nicht. Zwar erkämpften die Revolutionäre von 1848 erstmals die Pressefreiheit in Deutschland, jedoch ließen die Landesfürsten nach Niederschlagung der Demokratiebewegung die alten Vorschriften wieder in Kraft treten. So manches Blatt, das besonders kritisch mit der Obrigkeit abrechnete, schaffte sich im 19. Jahrhundert so genannte „Sitzredakteure“ an. Ehemalige Strafgefangene wurden angestellt und gingen dann ins Gefängnis, wenn mal wieder ein Artikel den Zorn des Herrschers hervorgerufen hatte. Erst 1874 wurde die Pressefreiheit gesetzlich garantiert. Heute ist sie ein selbstverständliches Grundrecht. Das ist die Grundlage dafür, dass morgens der TAH mit Neuigkeiten aus aller Welt und dem Kreis Holzminden bei den Lesern ist. (fhm)

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