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Sonntag, 5. Februar 2012




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Oberster deutscher Richter stammt aus Westerbrak

Jeder Zivilsenats des Bundesgerichtshofes besteht aus fünf Richtern. Insgesamt gibt es zwölf Senate und einen großen Senat, dem zwölf Richter angehören. Foto: Pannier

Kreis Holzminden (13.02.2010). Das Elternhaus steht in Westerbrak. Auch die Gräber seiner Eltern sind hier. „Ich besuche regelmäßig den Friedhof“, erzählt Gerhard Pape. Jetzt wohnt der gebürtige Westerbraker mit seiner Frau in Göttingen. Zur Arbeit muss er sogar nach Karlsruhe. Denn Gerhard Pape, vor 55 Jahren in Westerbrak geboren, ist inzwischen einer der wichtigsten deutschen Richter. Seit zwei Jahren ist er Mitglied des Bundesgerichtshofes und Richter im IX. Zivilsenat des höchsten deutschen Gerichtes. Seit 2008 trägt der aus dem Kreis Holzminden stammende Jurist die rote Robe der Richter am Bundesgerichtshof.
Als er vor 33 Jahren das Abitur am Gymnasium Wilhelmstraße in Holzminden machte, war der zukünftige Berufsweg des Westerbrakers noch nicht klar. „Ich wollte eigentlich Medizin studieren, Arzt werden“, erzählt er im Gespräch mit dem TAH. Als er zunächst keinen Studienplatz bekam, begann er das Studium der Mathematik und Physik. „Ich habe schnell gemerkt, dass das nichts für mich war. Deshalb habe ich mich von einer naturwissenschaftlichen Laufbahn verabschiedet.“ Das Jura-Studium an der Universität Göttingen wurde schließlich zum Volltreffer für Pape. Der junge Mann schaffte 1980 das Erste Staatsexamen und wurde von Professor Wolfram Henckel „entdeckt“. Henckel, damals Deutschlands wichtigster Jurist für Fragen des Insolvenz- und Konkursrechtes, sah die hohe rechtswissenschaftliche Begabung des Studenten und nahm ihn als Doktoranden. Student Gerhard Pape promovierte 1984 zum Dr. jur.
Seine weitere juristische Ausbildung führte ihn zweimal zum Amtsgericht Holzminden, zum Landgericht in Hildesheim und zur Staatsanwaltschaft in Göttingen. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Zweiten Staatsexamens wurde er 1987 zum Richter am Landgericht Göttingen ernannt, zehn Jahre später zum Richter am Oberlandesgericht Celle. Doch neben der Arbeit als Richter ließ Pape das Thema Insolvenzrecht nicht mehr los. Sein Doktorvater hatte ihm gezeigt, dass es sich um ein spannendes und wichtiges Thema innerhalb der Juristerei handelt. Und die aktuelle Entwicklung gab Henckel recht.
Schon 1975 wurde mit Überlegungen zur Reform der damals noch sogenannten Konkursordnung begonnen. Seit Ende des Studiums veröffentlichte Pape Aufsätze und Fachvorträge zu diesem Thema. Schon die Doktorarbeit des 30-jährigen Juristen wurde in der wichtigsten Fachzeitschrift der Rechtswissenschaft, der Neuen Juristischen Wochenschrift, positiv besprochen. Inzwischen hat Pape maßgebende Fach- und Lehrbücher über das Insolvenzrecht geschrieben, ist Herausgeber und Autor von Fachzeitschriften und war in vielen Expertenkommission zur Erneuerung des Insolvenzrechts vertreten. Das seit 1999 geltende neue Insolvenzrecht sieht zwei Zuständigkeitsbereiche vor. Einmal die Insolvenz von Unternehmen und zweitens die sogenannte Privatinsolvenz. „Und beides nimmt immer mehr zu, wie die aktuellen Zahlen zeigen“, sagt Dr. Pape. Allein im vergangenen Jahr meldeten 127.500 Deutsche Privatinsolvenz an.
Die Kompetenz des Westerbrakers auf diesem Rechtsgebiet sprach sich schnell bis in den Richterwahlausschuss von Bund und Ländern herum. Dieses Gremium, das aus dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages und den Justizministern der Länder besteht, wählte Gerhard Pape 2007 in den IX. Senat des Bundesgerichtshofes. Am 1. April 2008 trat er sein neues Amt an. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (mit einer Außenstelle in Leipzig) besteht aus zwölf Zivilsenaten (Senat IX ist zuständig für Insolvenzrecht, Anwalts- und Steuerberaterhaftung), fünf Strafsenaten und acht Spezialsenaten. Der Bundesgerichtshof gehört mit dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dem Bundesfinanzhof in München, dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt und dem Bundesozialgericht in Kassel, zu den fünf obersten deutschen Gerichten, die als Revisionsgerichte grundsätzliche Rechtsfragen klären und für die Fortbildung des Rechtssorgans. Die obersten Bundesgerichte treffen – bis auf wenige Ausnahmen – keine eigenen Tatsachenentscheidungen, sondern prüfen die rechtliche Beurteilung eines Falles in den Vorinstanzen nach und suchen nach etwaigen Verfahrensfehlern. Das Bundesverfassungsgericht, das ebenso wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe angesiedelt ist, nimmt eine Sonderstellung ein. Es wacht über die Einhaltung der Verfassung.
„Mir ist es sehr wichtig, nicht nur nach Aktenlage zu entscheiden“
„Unser Hauptsitzungstag ist Donnerstag“, berichtet Dr. Gerhard Pape, der mit seiner Frau in Göttingen wohnt und regelmäßig per Zug nach Karlsruhe fährt. Pape ist seit 1981 verheiratet und hat mit seiner Frau einen Sohn. Der Hauptteil der Arbeit besteht aus Aktenstudium, Lektüre und dem Verfassen von Stellungnahmen. „Mir ist es sehr wichtig, nicht nur nach Aktenlage zu entscheiden und im Elfenbeinturm zu sitzen“, macht der Bundesrichter seine Grundeinstellung deutlich. Gerade das Feld des Insolvenzrechts sei besonders eng mit dem Schicksal der Menschen verbunden. „Ich rede mit Schuldnerberatern, gehe auf Seminare, Konferenzen und Vortragsveranstaltungen und bin im Gespräch mit Selbsthilfegruppen, Verbänden und Betroffenen.“ Dann hört der Richter, was die Menschen selbst sagen und wie die Rechtsprechung beurteilt wird. „Es ist wichtig, das Feedback zur eigenen Arbeit zu suchen“, stellt Pape fest.
Mit seiner Heimat Westerbrak und dem Landkreis Holzminden ist der Richter auch heute noch eng verbunden. „Ich bin ab und zu in der Gegend und denke dann an die Vergangenheit.“ So fallen ihm die langen Busfahrten von zuhause zur Schule in Holzminden ein – „Ich musste schon um 5.30 Uhr aufstehen“ – und die Wartezeiten mittags auf der Bauschultreppe. Auch der TAH – „meine erste Tageszeitung“ – ist ihm immer noch ein Begriff. „Aber ich habe auch ein beklemmendes Gefühl, wenn ich hierhin komme und leere Häuser sehe.“ Seine Verbundenheit mit Westerbrak und der alten Heimat bleibe immer bestehen. Für ihn gehöre das auch dazu, als Richter am Bundesgerichtshof immer die Haftung mit der Wirklichkeit zu behalten. (fhm)

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