(04.08.01). Noch heute denkt Bernd Füllner mit gemischten Gefühlen an die Szene im Juni 1981 zurück: Stadtoldendorf feiert "700 Jahre Stadtrechte". Großes Programm mit Umzug und Festakt, viele Festredner. Und der erste - Archivoberrat Dr. Dieter Lent vom Niedersächsischen Staatsarchiv Wolfenbüttel - lässt eine Bombe platzen: Stadtoldendorf feiere eigentlich zum falschen Zeitpunkt!
Er überrascht die Teilnehmer des Festaktes mit der Mitteilung, dass die Abschrift eines Dokumentes aufgetaucht sei, das über Jahrhunderte als verschollen galt: Die Urkunde, in der Stadtoldendorf die Stadtrechte verliehen wurde - und sie stammt aus dem Jahre 1255. Die Sensation war perfekt, Historiker waren verblüfft.
Dieser denkwürdige Auftritt lässt den ehemaligen Stadtmuseumsleiter Füllner auch 20 Jahre später nicht los. In seinen Forschungen nach Stadtoldendorfs Frühgeschichte ist der Hobby-Historiker jetzt ein großes Stück weiter gekommen. Er und Hans-Günter Partisch stehen vor der Veröffentlichung einer "Urkundensammlung", in der nicht nur die Stadtrechtsurkunde von 1255 - mit Übersetzung und Erläuterungen - sondern auch viele andere Dokumente und Urkunden bis zum 30-jährigen Krieg abgedruckt und übersetzt werden.
Zwei Jahre Arbeit haben die beiden Pensionäre in ihr Werk investiert. Auslöser des Ganzen war besagte Szene aus dem Jahr 1981. Füllner ließ sich damals eine Kopie der Urkunde geben, suchte dann jemanden, der nicht nur den alten lateinischen Text übersetzen, sondern auch die mittelalterliche Handschrift entziffern konnte. So stieß er auf den ehemaligen Lehrer und Konrektor Hans-Günter Partisch, der über ausgezeichnete Lateinkenntnisse verfügt.
Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich nicht um die Original-Urkunde von 1255, das war klar. "Die handschriftlichen Verbesserungen in dem Dokument zeigen, dass es sich nur um eine Abschrift ins 'Unreine' handelt", sagt Hans-Günter Partisch. Die Originalurkunde, so wurde bisher vermutet, verschwand bei Plünderungen 1625. Das aber stimmt nicht, wissen Füllner und Partisch heute. 1636 war das Original noch in Händen des Stadtoldendorfer Bürgermeisters. Er erschien damit in der Fürstlichen Kanzlei Braunschweig, ließ sich eine Abschrift der Stadtrechtsurkunde erstellen. Die Abschrift ins "Unreine" nahm die Kanzlei glücklicherweise in ihr Archiv, Original und die saubere Abschrift wurden dem Bürgermeister wieder ausgehändigt. Beide Dokumente gingen dann allerdings verloren, wie bereits 1750 gemeldet wurde.
Die Abschrift schlummerte über 300 Jahre unbeachtet in den Archiven, lag in der Akte 7652 im Staatsarchiv Wolfenbüttel. Dabei öffnet sich ein neues Rätsel für die Stadtoldendorfer Heimatkundler. Diese Akte hatte schon Probst Rauls, der 1974 eine Stadtoldendorfer Chronik erstellte, in den Händen. Verschiedene Dokumente, die ebenfalls in der Akte lagen, verwendete Rauls für die Chronik, die eigentliche Stadtrechtsurkunde von 1255 erwähnt er aber nicht. "Warum nicht, wird uns immer ein Rätsel bleiben", meinen Füllner und Partisch.
Ende des Jahres, so schätzen Bernd Füllner und Hans-Günter Partisch, wird ihre Urkundensammlung erscheinen. Finanziell beteiligen sich die Stadt und der Bürgerverein an der Veröffentlichung. "Das Buch soll aber keine neue Chronik sein, sondern eine Dokumentation der vorhandenen Urkunden", stellt Partisch klar. Denn: "Eine Chronik kann man erst schreiben, wenn die Dokumente vorliegen". Eine neue Chronik soll erst in den nächsten Jahren folgen. Nach den vorliegenden Dokumenten kann Stadtoldendorf aber jetzt schon sein nächstes Stadtjubiläum vorbereiten: Im Jahre 2005 besitzt die Homburgstadt seit genau 750 Jahren ihre Stadtrechte.
Am 24. Januar 1255 lässt der Edelherr Heinrich in Anwesenheit von Rittern und Edlen, des Pfarrers Johannes und weiterer sieben Einwohner von Oldendorp auf der Homburg in feierlicher Form verkünden, dass er dem Ort Oldendorp die gleichen Freiheitsrechte einräumt, wie sie in Holzminden gelten. Das Dorf Oldendorp wird so zur Stadt Oldendorp.
Der vom homburgischen Burgkaplan und Notar Lutbert aufgesetzte Freiheitsbrief enthält 36 Artikel oder Paragraphen, die - typisch mittelalterlich - zusammenhanglos aneinandergereiht sind, ganz gleich, ob es sich um Öffentliches-, Privat-, Straf- oder Marktrecht handelt.
"Stadtluft macht frei", dieser kraft kaiserlichem Recht geltende Grundsatz städtischer Freiheit ist der wichtigste von acht Artikeln, die sich mit verschiedenen allgemeinen und speziellen Freiheiten Stadtoldendorfs befassen. Er steht deshalb auch am Anfang der nachfolgenden anderen Rechtsgrundsätze.
Weitere 15 Paragraphen beinhalten Bestimmungen über die städtische Verfassung und Gerichtsverfahren, Regelungen über die Ratsverfassung und Zollangelegenheiten sind in der Urkunde nicht festgehalten. Die restlichen Grundsätze regeln das Erbrecht, Schuldrecht, Pfandrecht, Fremdenrecht, Marktrecht und Handelsrecht.
Im Frühjahr des Jahres 1636 erschien der Bürgermeister Stadtoldendorfs auf der Fürstlichen Kanzlei in Braunschweig und bat um Abschriften der mitgebrachten Urkunden. Unter ihnen befand sich auch diese auf Pergament "in lateinischer alter schrift" geschriebene, bereits 420 Jahre alte Originalurkunde, an der unter anderem das homburgische Dynastensiegel angeheftet war, mit der Heinrich II von Homburg 1255 den Bürgern Oldendorps die Stadtrechte verbrieft hatte.
Ein Vorentwurf für die 1636 angefertigte Abschrift wurde archiviert und liegt noch heute im Niedersächsischen Staatsarchiv Wolfenbüttel in der Mappe 7652. (nig)